Informationen zur Elternarbeit:
https://kultusministerium.hessen.de/ueber-uns/interessenvertretungen/elternarbeit
Link zum aktuellen Schulgesetz § 110 Aufgaben des Schulelternbeirates:
https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-SchulGHE2005V15P110
Informationen für Klassenelternbeiräte:
Der Klassenelternbeirat ist Vertreter der Klassenelternschaft, der alle Eltern von Schülerinnen und Schülern einer Klasse angehören. Aus den Anwesenden des Elternabends der Klasse wählen Eltern einen Klassenelternbeirat und einen Vertreter für zwei Jahre. Das gilt sinngemäß auch für die Kurselternbeiräte als Vertreter der Eltern von Schülerinnen und Schülern unter 18 Jahren in der Oberstufe. Sie werden allerdings jährlich gewählt und die Anzahl ist abhängig von der Jahrgangsbreite.
Der Klassenelternbeirat ist Ansprechpartner für Lehrer/innen, Eltern und Schüler/innen. Er hat die Funktion eines Vermittlers und soll dafür sorgen, dass alle wesentlichen Vorgänge aus dem Schulalltag mit den Eltern besprochen werden. Auch informiert er die Klasseneltern zeitnah über die wichtigen Themen der SEB-Sitzungen. Bei den SEB-Sitzungen hat der Klassenelternbeirat Sitz und Stimme. Der Klassenelternbeirat lädt die Klassenelternschaft zumindest einmal pro Schulhalbjahr zu einem Elternabend ein und führt dort auch den Vorsitz. An den Klassenelternabenden nimmt der Klassenlehrer/die Klassenlehrerin teil; die Fachlehrer sollten ebenfalls zumindest einmal an einem Klassenelternabend teilnehmen, damit die Eltern die einzelnen Lehrer kennenlernen können. Die Themen des Klassenelternabends orientieren sich primär an den Bedürfnissen der Klasse.
Sich aktiv in die Schulentwicklung einbringen:
An der ELO wird eine freundliche Schulatmosphäre gepflegt und eine enge Zusammenarbeit der Mitglieder der Schulgemeinde angestrebt. Es eröffnet sich an unserer Schule ein weites Betätigungsfeld für aktive Eltern. Sie können in den folgenden Gremien von ihrem Mitwirkungsrecht Gebrauch machen:
- Elternbeirat einer Klasse bzw. eines Tutoriums
- Schulkonferenz
- Delegierte im Stadtelternbeirat Darmstadt
- Diverse Arbeitsgruppen
Der Zustimmung des SEB bedürfen unter anderem Entscheidungen zum Schulprogramm oder zu Grundsätzen für Hausaufgaben und Klassenarbeiten. Hinzu kommen Anhörungsrechte, Informationsrechte und Initiativrechte. In seiner Arbeit wird der SEB von den Kreis- und Stadtelternbeiräten unterstützt. Die Beteiligung von Eltern im Schulwesen ist vom deutschen Gesetzgeber ausdrücklich erwünscht und der Einfluss des Elternhauses auf den Lernerfolg der Kinder wissenschaftlich nachgewiesen. Eine gute Zusammenarbeit in der Schulgemeinde für das gemeinsame Ziel einer guten Schulbildung sollte immer angestrebt werden und stellt ein hohes Einflusspotenzial dar. Ebenso steht dahinter auch ein großes Maß an Verantwortung.